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   LSG Nordrhein-Westfalen, 23.12.2008 - L 20 B 143/08 AS   

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https://dejure.org/2008,15274
LSG Nordrhein-Westfalen, 23.12.2008 - L 20 B 143/08 AS (https://dejure.org/2008,15274)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 23.12.2008 - L 20 B 143/08 AS (https://dejure.org/2008,15274)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 23. Dezember 2008 - L 20 B 143/08 AS (https://dejure.org/2008,15274)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Glaubhaftmachung der Eilbedürftigkeit für den Erlass einer einstweiligen Anordnung im Sozialhilferecht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 8/06 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - selbst genutztes Wohneigentum -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.12.2008 - L 20 B 143/08
    Der Senat geht für die Zwecke des einstweiligen Rechtsschutzes unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG, Urteil vom 07.11.2006 - B 7b AS 8/06 R) davon aus, dass der auch die Antragsteller betreffende Ablehnungsbescheid vom 27.05.2008 diesen gegenüber, anders als ihrer Mutter gegenüber, nicht in Bestandskraft erwachsen ist.
  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.12.2008 - L 20 B 143/08
    Die Erfolgsaussichten der Hauptsache sind daher in Ansehung des sich aus Art. 1 Abs. 1 Grundgesetz (GG) ergebenden Gebots der Sicherstellung einer menschenwürdigen Existenz sowie des grundrechtlich geschützten Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art. 19 Abs. 4 GG) u.U. nicht nur summarisch, sondern abschließend zu prüfen; ist im Eilverfahren eine vollständige Klärung der Sach- und Rechtslage nicht möglich, so ist bei besonders folgenschweren Beeinträchtigungen eine Güter- und Folgenabwägung unter Berücksichtigung der grundrechtlichen Belange des Antragstellers vorzunehmen (BVerfG, Beschluss vom 12.05.2005, 1 BvR 569/05 = NVwZ 2005, 927).
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